Unterkunftsordnung

Unterkunftsordnung

1. Die Unterbringung ist ein Selbstbedienungsprozess.

2. Der Gast ist verpflichtet, für die Unterkunft und die Dienstleistungen zu bezahlen:

  • spätestens 10 Tage nach der Buchungsbestätigung durch Überweisung per E-Mail auf das Konto des Vermieters, jedoch immer vor Antritt der Unterkunft
  • im Falle einer Stornierung eine Woche vor Beginn des Aufenthalts beträgt die Stornogebühr 90% des Aufenthaltspreises
  • die Bezahlung der Unterkunft kann nicht vor Ort in bar erfolgen

3. Der Gast hat das Recht, nach Absprache mit dem Eigentümer zu seiner individuellen Ankunftszeit einzuchecken.

4. Am Tag der Beendigung des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, das Haus in Absprache mit dem Eigentümer zu räumen und den Schlüssel wieder in den Kasten zu legen. Der Gast ist verpflichtet, vor der Abreise:

  • die Wohnung aufräumen (Geschirr spülen und wegräumen)
  • den Müll zur Mülltonne bringen
  • den Kühlschrank ausräumen und die eigenen Lebensmittel mitnehmen

5. Der Gast hat das Recht, die für die vereinbarte Aufenthaltsdauer reservierten Räumlichkeiten zu nutzen.

6. Der Beherbergte ist verpflichtet, die für ihn reservierten Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu nutzen; ohne Zustimmung des Beherbergers darf er keine wesentlichen Veränderungen vornehmen.

7. Beim Verlassen der Wohnung ist der Gast verpflichtet, das Licht auszuschalten, den Verschluss von Wasserhähnen und Elektrogeräten zu überprüfen, die Fenster und die Eingangstür zu schließen.

8. Bei Verlust des Wohnungsschlüssels werden den Gästen 500 € in Rechnung gestellt.

9. Der Gast ist verpflichtet, sich in den Unterkunftsräumen, im Haus und im angrenzenden Garten, insbesondere zwischen 22.00 und 07.00 Uhr, so zu verhalten, dass die Ruhe der anderen Gäste nicht gestört wird. Verstößt er trotz Abmahnung in schwerwiegender Weise gegen die guten Sitten oder verstößt er in sonstiger Weise grob gegen die Beherbergungsordnung, so kann der Beherberger vor Ablauf der vereinbarten Beherbergungszeit kündigen oder vom Vertrag zurücktreten.

10. Sauberkeit und Ordnung müssen im gesamten Objekt aufrechterhalten werden.

11. RAUCHVERBOT IN ALLEN BEREICHEN DES HAUSES. Die Ferienwohnung ist Nichtraucherwohnung.

12. Jeder in der Wohnung festgestellte Mangel muss sofort gemeldet werden, damit der Mangel so schnell wie möglich behoben werden kann.

13. Das Privateigentum der Gäste ist nicht versichert.